Neue Gesetze und Fristen: Diese Änderungen bringt 2024 für Eigentümer

von Anna Friedrich sowie von Paula Gent26.12.2023, 18:003 Min.

Der CO2-Preis steigt, die Energiepreisbremse fällt weg, das neue Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft: 2024 bringt für Immobilieneigentümer und auch Mieter einige Änderungen

Vor lauter Haushaltsstreit der Bundesregierung dürfte an manchen Immobilieneigentümern vorbeigegangen sein, dass kommendes Jahr wichtige Änderungen für sie anstehen. Denn dann tritt das viel besprochene Gebäudeenergiegesetz (GEG) in aktualisierter Form in Kraft. Es gilt ab dem 1. Januar und bringt unter anderem Vorschriften für neue Heizungen mit sich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Neuer CO2-Preis

Immobilienbesitzerinnen, die mit Gas oder Öl heizen, müssen ab 1. Januar 2024 tiefer in die Tasche greifen, denn dann steigt der CO2-Preis um 15 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 – und damit um fünf Euro mehr als von der Ampelregierung ursprünglich angedacht. Im Zuge der Haushaltsdebatte passte die Koalition den Preis nach oben an. 

Seit Anfang 2023 teilen sich Vermieterinnen und Mieter diese CO2-Abgabe. Wer jetzt also die Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Jahr macht, muss die Regelung erstmals berücksichtigen. Wie hoch der Anteil der Vermieter ist, hängt vom Effizienzgrad des Gebäudes ab und kann mit dem Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums berechnet werden. Wer ein sehr schlecht gedämmtes Gebäude vermietet, muss unter Umständen bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten tragen.

Energiepreisbremse läuft aus

Ab dem 1. März kehrt die Mehrwertsteuer auf Gas zu ihrem ursprünglichen Prozentsatz von 19 Prozent zurück. Zudem laufen die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom zum 31. Dezember 2023 aus. Dass die staatlichen Entlastungen entfallen, dürfte an der ein oder anderen Stelle für höhere Nebenkosten sorgen. Für 2024 ist so aber zumindest die Abrechnung für Vermieter wieder deutlich einfacher.

Die staatlichen Entlastungen für Gas und Fernwärme für den Abrechnungszeitraum bis Ende 2023 müssen Eigentümerinnen nämlich in der Betriebsabrechnung berücksichtigen: Sie sind verpflichtet, diese an die Mieter weiterzugeben. Dasselbe gilt für den Dezember-Abschlag aus dem Jahr 2022. Diesen übernahm der Bund vollständig für Gas- und Fernwärmekundinnen. Auch diese Entlastung müssen Vermieterinnen an ihre Mieter weitergeben. Vorausgesetzt natürlich, die Versorgung mit Gas oder Fernwärme ist Teil des Mietvertrags. 

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