Immobilie erben

Eine geerbte Immobilie verkaufen?

Verstirbt ein Angehöriger, empfindet man als Familienmitglied zunächst meist nur Schock und Trauer. Man erinnert sich an das gemeinsam Erlebte: Urlaube, Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern. Da fällt es schwer, sich damit zu beschäftigen, was nun zu tun ist. Leider gibt es dennoch eine Menge zu erledigender Formalitäten: die Organisation der Beerdigung, die Schaltung der Todesanzeige, die Benachrichtigung der Freunde des Verstorbenen. Vielen Trauernden hilft in dieser Zeit das Abarbeiten einer Checkliste. Organisation bedeutet Ablenkung. Doch auch ein Spezialist wie ein Makler hilft Ihnen gerne bei der Bewältigung Ihrer Trauer: Er kümmert sich um Erledigungen wie die Beschaffung von Immobilienunterlagen – und schenkt Ihnen auf diese Art und Weise zu mehr Zeit für Ihre eigenen Bedürfnisse.

Immobilie erben: Versteuerung von Erbschaften und Schenkungen

Einer der wohl wichtigsten Schritte im Rahmen eines Todesfalls ist das Erbe des Verstorbenen. Gibt es ein Testament? Wenn ja, ist die Verteilung des Erbes unter den Angehörigen Aufgabe des Nachlassgerichts. Dabei gilt: Auch auf Schenkungen oder Erbschaften entfallen in Deutschland Steuern. Allerdings sieht der Umgang mit der Abgeltungssteuer im Erbfall ein wenig anders aus als im Falle klassischen Vermögenserwerbs. Erbschaften und Schenkungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz. Dies gilt selbstverständlich auch für Immobilien. Überschreitet das Erbe den im Gesetz definierten Freibetrag, verpflichtet dieser Umstand zu einer Steuerzahlung.

Der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers

Heutzutage umfasst jeder zweite Nachlass ein Haus. Für Erben bedeuten Immobilien eine Menge Verantwortung. Denn auch eine Villa mit einem Pool und zehn Zimmern wird im Falle einer Belastung mit Hypotheken rasch zum Albtraum. Schließlich verpflichtet sich der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers nach dessen Ableben zur Leistung von Zins und Tilgung an die Banken. Mit dem Erbfall einer Immobilie werden Sie als Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers. Damit sind in Zukunft Sie Eigentümer seiner Immobilie. Damit übernehmen Sie auch die Verantwortung für das Haus. Am Anfang des Erbes stehen einige wesentliche Fragen: Wie werthaltig oder überschuldet ist der Nachlass? Wir als Immobilienmakler helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung all Ihrer Fragen.

Haus erben: Übernahme aller nur erdenklichen Rechte und Pflichten

Mit Eintritt des Erbfalls lässt das Gesetz den Erben nur wenig Zeit zur Trauer. Sie als gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe sind von nun an Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie übernehmen also alle nur erdenklichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Auf diese Art und Weise verhindert der Gesetzgeber die Herrenlosigkeit des Nachlasses. Bedenken Sie: Als Erbe übernehmen Sie nicht nur das Vermögen des Verstorbenen. Auch die Verantwortung für die Verbindlichkeiten des Erblassers lastet nunmehr auf Ihren Schultern. Einzubeziehen sind in diesem Zusammenhang sowohl der Wert als auch die Nutzbarkeit einer Immobilie. Nehmen Sie vor allem Einblick in das Grundbuch. Als Erbe haben Sie ein Recht auf Einsicht. Daraus ergeben sich rasch eventuell bestehende Belastungen mit Hypotheken oder Grundschulden. All diese Eintragungen bestimmen den Verkehrswert der Immobilie.

Skeptizismus im Falle eines belasteten oder sanierungsbedürftigen Immobilienerbes

Wir raten Ihnen: Bewahren Sie im Falle eines belasteten oder sanierungsbedürftigen Immobilienerbes Ihren Skeptizismus. Denn bei einem sehr hohen Sanierungsaufwand oder Aufwand für den Kapitaldienst übersteigen die Kosten meist den Gewinn. Erben Sie das Haus oder die Wohnung Ihrer Eltern, gelten für Ihre Entscheidung selbstverständlich auch andere Aspekte. Möglicherweise hängen Sie aus ideellen oder emotionalen Gründen an der Immobilie. Doch auch hier raten wir Ihnen: Stürzen Sie sich nicht in Schulden! Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Fachleute wie unsere Makler: Sie helfen Ihnen bei Beschaffung notwendiger Immobilienunterlagen wie beispielsweise Grundbuchauszügen. Auf diese Art und Weise ist Ihr Anliegen in möglichst sicheren Händen.

Immobilie erben: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?

Nach dem Eintreten des Erbfalls haben Sie sechs Wochen für das Ausschlagen der Erbschaft Zeit. Hier zählt also wirklich jeder einzelne Tag. Die Ausschlagung erklären Sie möglichst gegenüber dem Rechtspfleger bei dem für den Wohnort des Erblassers zuständigen Amtsgericht. Entscheiden Sie sich hingegen für das Antreten des Erbes, stehen Sie vor der Frage: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? In diesem Zusammenhang spielen auch Steueraspekte eine nicht zu unterschätzende Rolle. Übersteigt der Wert des Nachlasses Ihren persönlichen Erbschaftsteuerfreibetrag, verpflichtet das Gesetz Sie als Erben zur Entrichtung von Erbschaftssteuer.

Der Aspekt der Eigennutzung zur Befreiung von der Erbschaftssteuer

Erben Sie als Ehepartner oder Lebenspartner ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung, befreit der Gesetzgeber Sie von der Erbschaftssteuer. Ziehen Sie jedoch innerhalb einer Frist von zehn Jahren aus dem Haus oder der Wohnung, entfällt rückwirkend auf den Tag des Erbfalls die Steuerbefreiung. Ausnahmen akzeptiert der Gesetzgeber für gewöhnlich nur im Falle dringender Gründe für den Auszug wie beispielsweise ein Umzug ins Pflegeheim oder ein Wohnortwechsel zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Erben Sie als Kind des Erblassers ein Haus oder eine Wohnung, profitieren Sie gleichfalls von oben genannter Steuerbefreiung. Die Grenze für die Wohnfläche liegt in diesem Fall allerdings bei 200 Quadratmetern. Für einen eventuell übersteigenden Anteil der Fläche zahlen Sie hingegen Erbschaftssteuer Immobilie. Wir als Maklerbüro beantworten Ihnen mit Vergnügen all Ihre Fragen rund um Ihr Immobilienerbe.

Haus erben: Begründung von Wohnungseigentum

Tendieren Sie zur Vermietung Ihres Immobilienerbes, berechnet sich die Erbschaftssteuer Immobilie nach Maßgabe von bis zu 90 Prozent ihres Verkehrswertes. Die Mieteinnahmen unterliegen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Einkommenssteuer. Als Rechtsnachfolger des Vermieters verpflichten Sie sich zum Eintritt in bereits bestehende Mietverträge mit den Mietern. Beachten Sie im Falle von Eigenbedarf die im Mietvertrag festgehaltene Kündigungsfrist. Bei mehreren Erben gibt es die Möglichkeit des Aufteilens der Wohnungen und des Begründens von Wohnungseigentum. Verkaufen Sie die Immobilie nach der Begründung von Wohnungseigentum, hat der Mieter an der von ihm bewohnten Eigentumswohnung ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorkaufsrecht. Das Recht richtet sich nach den Vereinbarungen mit dem Kaufinteressenten im Kaufvertrag.

Die Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht

Eine weitere Möglichkeit im Falle eines Immobilienerbes ist der Verkauf der Immobilie. Damit kommen Sie natürlich in den Genuss von mehr Liquidität. Aus dem Verkaufserlös bedienen Sie eventuell bestehende Hypotheken und Grundschulden. Doch Vorsicht: Überschätzen Sie keinesfalls den Verkehrswert des Objekts. Am besten fragen Sie vorab einen Makler. Erben Sie ein Haus oder eine Wohnung, empfiehlt sich für Sie als Erbe und Eigentümer der Immobilie die Berichtigung des Grundbuchs. Als Nachweis Ihrer Rechtsnachfolge benötigen Sie einen Erbschein. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Nachlassgericht. Bei Testamenten genügt deren Vorlage beim Grundbuchamt. Hierfür entfallen innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Ableben des Erblassers keine Grundbuchgebühren. Ihr Erwerb unterliegt auch nicht dem Grunderwerbsteuergesetz. Sie zahlen im Falle eines Grundbucheintrags von Ihnen als Eigentümer also keine Grunderwerbsteuer. Ihnen fehlt schlichtweg die Zeit für die Beschaffung aller notwendigen Immobilienunterlagen? Unsere Makler kümmern sich gerne um Ihr Anliegen.

Immobilie erben: Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

Gibt es bei Erbe einer Immobilie Miterben, sind Sie als Erbe Teil einer Erbengemeinschaft. Als einzelner Erbe verfügen Sie in diesem Falle selbstverständlich nicht allein über das Haus oder die Wohnung. Im Idealfall treffen Sie daher eine gemeinsame und einvernehmliche Entscheidung. Vermeiden Sie unbedingt eine Teilungsversteigerung: Denn der Betrag, den sie einbringt, liegt für gewöhnlich unter dem Erlös durch einen Verkauf. Zudem nimmt das Gerichtsverfahren nicht selten Monate in Anspruch. In diesem Zeitraum obliegt die Verwaltung des Hauses oder der Wohnung Ihrer Erbengemeinschaft. Im Rahmen einer Teilungsversteigerung versteigert das Amtsgericht die Immobilie zwangsweise in einem öffentlich zugänglichen Verfahren. In diesem Zusammenhang beauftragt das Amtsgericht zur Feststellung des Verkehrswerts der Immobilie einen Sachverständigen. Nach Maßgabe des Gutachtens bestimmt das Amtsgericht den Verkehrswert. Zudem einigt man sich dort auf einen Versteigerungstermin. Der Höchstbietende wird Eigentümer der Immobilie. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens gehen jedoch meist ein bis drei Jahre ins Land. Außerdem riskieren Sie als Teil der Erbengemeinschaft hohe wirtschaftliche Verluste. Einen Ausweg bildet die Möglichkeit der Auszahlung der Miterbenanteile an die Miterben.

Der Verwandtschaftsgrad als ausschlaggebend für die Höhe des Freibetrags

Erben Sie ein Haus oder eine Wohnung, verpflichten Sie sich dem Grundsatz nach zur Zahlung von Erbschaftssteuer. Allerdings gewährt Ihnen das Gesetz in ihrer Höhe nicht zu unterschätzende Steuerfreibeträge. Für die Höhe des Freibetrags ausschlaggebend sind der Verwandtschaftsgrad – und die sich daraus ergebende Steuerklasse. Für Ehegatten und Lebenspartner in der Erbschaftssteuerklasse I beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Kinder oder Enkel profitieren von 400.000 Euro Steuerfreibetrag. Liegt der Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten über diesen Freibeträgen, verpflichtet der Gesetzgeber Sie als Erben zur Zahlung von Erbschaftssteuern in Höhe von sieben bis elf Prozent. In allen Fragen rund um Ihr Immobilienerbe stehen Ihnen gerne unsere Makler zur Seite.

Haus erben: Klarheit über den Wert des Immobilienerbes

Abschließend sei festgehalten: Das Erbe einer Immobilie bedeutet erst einmal Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Denn sämtliche Erbschaften in Deutschland unterliegen dem Gesetzbuch nach der Steuerpflicht. Informieren Sie das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Tod Ihres Angehörigen über die Erbschaft. Alles andere wäre womöglich Steuerhinterziehung. Möchten Sie die geerbte Immobilie verkaufen, empfiehlt sich eine möglichst genaue Bestandsaufnahme der Gegebenheiten. Nehmen Sie im Zweifelsfall besser steuerliche oder anwaltliche Beratung in Anspruch. Auch ein Makler hilft Ihnen gerne bei der Einschätzung des Verkehrswerts und der Marktfähigkeit einer Immobilie. Mit Hilfe dieser Immobilienbewertung erhalten Sie Klarheit über den Wert Ihres Immobilienerbes. Für die Wertermittlung berücksichtigt werden Kriterien wie Größe, Umfeld und Modernisierungsstand. Weitere Informationen zum Verkauf von Immobilien und eine erste Werteinschätzung finden Sie durch klicken auf den nachstehenden Button.

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